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Übersicht: Die Nebenkosten beim Hauskauf

Wer mit dem Gedanken spielt sich ein Haus zuzulegen, rechnet im ersten Moment immer nur mit dem reinen Kaufpreis. Das ist ein Fehler den viele Hauskäufer machen, denn zu dem reinen Anschaffungspreis gesellen sich noch eine Menge Kosten, wie etwa die Grunderwerbsteuer und die Maklergebühren, welche man nicht unbedingt im Blick hat.

Notarkosten

Der Verkauf einer Immobilie wird immer durch einen Notar begleitet. Ein Verkauf einer Immobilie ohne Notar ist in Deutschland nicht möglich. Die Notarkosten liegen durchschnittlich bei etwa 0,80% des Kaufpreises.

Gerichtskosten

Gerichtskosten fallen jedesmal an wenn der Notar Anträge wie beispielsweise die Auflassungsvormerkung an das Grundbuchamt stellt. Die Gerichtskosten liegen durchschnittlich bei etwa 0,50% des Kaufpreises und werden in mehreren kleineren Beträgen eingefordert.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,50% und in den übrigen Bundesländern 5,00% des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer ist nicht mit der jährlich anfallenden Grundsteuer zu verwechseln!

Stadt- / Gemeindegebühren

Der wohl günstigste Punkt in dieser Liste sind die Stadt- bzw. Gemeindegebühren. Diese fallen mit 10 - 20 Euro so gut wie garnicht ins Gewicht. Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht für sämtliche verkauften Grundstücke und Immobilien. Für die Verzichtserklärung fallen einmalig die oben angesprochenen Gebühren an.

Maklergebühren

Sollten sie beim Hauskauf einen Makler eingeschaltet haben, müssen Sie als Käufer diesen bezahlen. Die Maklerprovision beträgt in der Regel 3,57% des Kaufpreises. Genauere Angeaben finden Sie im jeweiligen Expose´ welches Ihnen der Makler aushändigt. Unter Umständen besteht hier auch die Möglichkeit mit dem Makler zu verhandeln.

Gesamt-Nebenkosten

In Summe sind das rund 10,00% des Kaufpreises welche zusätzlich aufgebracht werden müssen. Bei einer Immobilie mit dem Wert von 200.000 Euro sind das schnell 20.000,- die sich zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie gesellen.

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